Arbeiter über die Westbalkanregelung — Vermittlung und Administration aus einer Hand.
Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) öffnet den deutschen Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Bosnien, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Kosovo. Wir finden geeignete Kandidaten und koordinieren Vorabzustimmung, Visum und Administration — Sie stellen direkt ein.
Vom Auftrag zur Einreise.
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Stellenprofil & Auftrag
Sie definieren Position, Anforderungen und Konditionen. Wir prüfen, ob das Profil für den Westbalkan-Arbeitsmarkt realistisch ist, und unterzeichnen den Vermittlungsvertrag.
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Kandidatenauswahl
Aus unserem regionalen Netzwerk präsentieren wir innerhalb von 15 Werktagen qualifizierte Kandidaten mit geprüften Unterlagen. Sie führen die Interviews.
- — 03
Vorabzustimmung (BA)
Nach Ihrer Auswahl koordinieren wir die Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit. Wir bereiten die vom Arbeitgeber geforderten Unterlagen vor.
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Visum D & Ankunft
Visum-D-Antrag beim deutschen Generalkonsulat, beglaubigte Übersetzungen, Anmeldung. Der Arbeitnehmer reist ein und beginnt bei Ihnen.
Hinweis: Der Behördenteil (Vorabzustimmung, Visum) unterliegt staatlichen Fristen, die wir nicht beeinflussen. Wir bereiten alles vollständig vor und begleiten jeden Schritt — versprechen aber keine Behördentermine.
Wo wir am häufigsten vermitteln.
Baugewerbe
Maurer, Zimmerer, Eisenbinder, Fassadenbauer, Dachdecker
Transport
LKW-Fahrer C+E, ADR-zertifiziert, Lagerarbeiter
Industrie
CNC-Operatoren, MIG/MAG/TIG-Schweißer, Serienfertigung
Pflege
Pflegekräfte, Pflegehelfer, 24h-Betreuung
Gastronomie
Köche, Kellner, Küchenhilfen, Hotelpersonal
Landwirtschaft
Saisonarbeit, Ernte, Verarbeitung
Häufige Fragen
Was ist die Westbalkanregelung?
Die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) erlaubt Staatsangehörigen aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Kosovo den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für jede Beschäftigung — unabhängig von der Qualifikation — sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.
Für welche Länder gilt die Regelung?
Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Kosovo. People Pons vermittelt aktiv aus Bosnien, Serbien, Nordmazedonien und Montenegro, sowie aus Kroatien (als EU-Mitglied ohne Arbeitserlaubnis-Pflicht).
Gibt es ein Kontingent?
Ja, die Westbalkanregelung ist verstetigt und mit einem jährlichen Kontingent versehen. Die genauen Zahlen und Voraussetzungen für 2026 sollten vor Antragstellung auf den offiziellen Seiten der Bundesagentur für Arbeit und des Auswärtigen Amts geprüft werden — die Regelung und das Kontingent ändern sich periodisch.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Erster qualifizierter Kandidat in 15 Werktagen (vertraglich). Der Behördenteil — Vorabzustimmung der BA plus Visum-D-Termin — dauert erfahrungsgemäß zusätzlich etwa 8–12 Wochen, abhängig von Auslastung des Konsulats und Vollständigkeit der Unterlagen. Termine versprechen wir nicht; diesen Teil bestimmen die Behörden.
Was übernimmt People Pons, was bleibt beim Arbeitgeber?
Wir übernehmen: Kandidatensuche und -prüfung, Koordination der Vorabzustimmung, Vorbereitung der Unterlagen, Visa-D-Koordination, Kommunikation mit dem Kandidaten im Herkunftsland. Der Arbeitgeber: unterschreibt den Arbeitsvertrag, stellt die arbeitgeberseitigen Dokumente und ist ab Tag 1 der direkte Arbeitgeber.
Ist das Zeitarbeit?
Nein. Wir betreiben Personalvermittlung, nicht Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitnehmer wird direkt bei Ihnen angestellt, nach Ihrem Arbeitsvertrag.
Arbeitskräfte aus dem Westbalkan — rechtssicher vermittelt.
Wir kennen die Westbalkanregelung und den gesamten administrativen Weg. Erster qualifizierter Kandidat in 15 Werktagen, 60 Tage Ersatzgarantie. Lizenzen MR HR 205/20 und 359/20.