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Für Alle8 Min. LesezeitAutor: People Pons Team

Westbalkanregelung 2026 — was sich geändert hat, Vorschläge für 2027, Arbeitgeberleitfaden

Westbalkanregelung 2026 — deutsche Regelung für Arbeitnehmer aus Bosnien, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Kosovo. Kontingente, Prozess, Änderungen 2024-2026, Vorschläge für 2027.

Die Westbalkanregelung ist eine deutsche Regelung, die seit 2016 Arbeitnehmern aus BiH, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Kosovo ermöglicht, eine deutsche Arbeitserlaubnis ohne Anerkennung der Qualifikationen und ohne Vorrangprüfung zu erhalten — unter der Bedingung eines konkreten Arbeitgeberangebots. 2026 bleibt sie der größte "Einreisekanal" für Balkanarbeitnehmer nach Deutschland.

Definition: Westbalkanregelung (formell § 26 BeschV — Beschäftigungsverordnung) ist eine deutsche Verordnung, die Staatsangehörigen 6 westbalkanischer Länder ermöglicht, Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis durch vereinfachtes Verfahren zu erhalten — ohne in Deutschland anerkannte fachliche Qualifikation.


TL;DR

  • Kontingent 2024-2027: begrenzt auf 50.000 Genehmigungen jährlich (seit 2024, zuvor 25.000)
  • 6 Länder: BiH, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien, Kosovo
  • Ohne Vorrangprüfung für die meisten Positionen
  • Ohne Anerkennungsverfahren
  • Hauptbedingung: konkretes deutsches Arbeitgeberangebot
  • Größte Sektoren: Bau, Gastronomie, Transport, Pflege, Landwirtschaft, Industrie
  • Erlaubnisdauer: bis 2 Jahre, verlängerbar
  • Vorschlag 2027: Verlängerung + möglicherweise Kontingenterhöhung auf 75.000

1. Kurze Geschichte

  • 2016 — Einführung (originale Version), ohne Kontingent
  • 2020 — Kontingent 25.000 eingeführt
  • 2023 — Verlängerung bis 2027 + Revision
  • 2024Kontingent erhöht auf 50.000 jährlich
  • 2026 — Aktueller Zustand: Kontingent 50.000 bleibt, Verarbeitungszeiten 2-4 Monate

2. Wer ist berechtigt (Arbeitnehmer-Anforderungen 2026)

Staatsangehörigkeit

  • BiH, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien, Kosovo

Arbeitnehmer braucht

  1. Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit)
  2. Konkretes Arbeitgeberangebot (Arbeitsvertrag mit deutscher Firma)
  3. Ärztliche Eignung für die Position
  4. Führungszeugnis
  5. Gehalt mindestens nach Tarifvertrag

Was NICHT benötigt wird

  • In DE anerkannte fachliche Qualifikation
  • Vorrangprüfung
  • Hohe Deutschkenntnisse (A1-A2 ausreichend für die meisten Positionen)

3. Realer Prozess — Schritt für Schritt

Phase 1: Arbeitgeber kontaktiert Arbeitnehmer (1-30 Tage)

Direkter Kontakt oder über spezialisierte Agentur — Agentur liefert den ersten qualifizierten Kandidaten in bis zu 15 Werktagen.

Phase 2: Arbeitsvertrag (1-7 Tage)

Phase 3: Vorabzustimmung (4-8 Wochen)

Arbeitgeber stellt Antrag bei Bundesagentur für Arbeit (BA). BA prüft: Tarifvertrag, Gehalt, Bedingungen.

Phase 4: Visum D in deutscher Botschaft (2-6 Wochen)

Arbeitnehmer bringt Vorabzustimmung + Vertrag + Dokumente in deutsche Botschaft.

Phase 5: Reise + Anmeldung (3-7 Tage)

Arbeitnehmer reist nach Deutschland, Anmeldung in 14 Tagen, Besuch der Ausländerbehörde für Aufenthaltstitel.

Phase 6: Arbeitsbeginn

Erst nach Aufenthaltstitel-Karte.

TOTAL realistischer Zeitplan: 3-5 Monate von Kontakt bis zum ersten Arbeitstag.


4. Was sich 2024-2026 geändert hat

Positiv

  • Kontingent erhöht 25.000 → 50.000 (2024)
  • Digitalisierung des Prozesses
  • Botschaften erweiterten Kapazitäten
  • BA-Prozess beschleunigt — Vorabzustimmung durchschnittlich 4-6 Wochen

Negativ

  • Botschaften in Hochsaison (April-Mai) = lange Wartezeiten
  • Strengere Kontrollen

5. Was für 2027 vorgeschlagen wird

Aktuelle Vorschläge:

  1. Verordnungsverlängerung bis 2030
  2. Kontingenterhöhung auf 75.000 jährlich (ab 2027)
  3. Möglicherweise neue Länder — Moldau, Georgien (nicht bestätigt)
  4. Vereinfachung für bestimmte Profile — LKW-Fahrer C+E, Pflegekräfte könnten verkürzten Prozess haben
  5. Mehrjährige Verträge — Arbeitnehmer mit 3+ Jahren Erfahrung könnten 5-Jahres-Erlaubnis bekommen

6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die Westbalkanregelung für einen bosnischen Arbeitnehmer nutzen, der bereits in Kroatien arbeitet?

Ja. Arbeitnehmer in HR muss nicht nach BiH "zurückkehren" für Visum D — kann Antrag über deutsches Konsulat in Zagreb stellen.

Brauchen Arbeitnehmer Deutsch?

A1-A2 ausreichend für die meisten physischen Positionen. Für Pflege, Gastronomie mit Kundenkontakt — B1 obligatorisch. Für Büro — B2.

Was, wenn das Kontingent im laufenden Jahr erschöpft ist?

Wenn die Kontingente erschöpft sind, muss man bis zum nächsten Jahr warten. Plan: Anträge in Q1 einreichen.

Muss Arbeitgeber 2-Jahres-Vertrag garantieren?

Nicht streng, aber Vertrag muss befristet (1-2 Jahre üblich) oder unbefristet sein.


7. Nächster Schritt

Für Arbeitgeber in Deutschland

  1. Spezialisierte Agentur, die Westbalkanregelung-Prozess kennt
  2. Vorabzustimmung in Q1 für Ankunft in Q2-Q3
  3. Unterkunft geklärt vor Antragstellung
  4. Gehalt über sektoralem Minimum für Loyalität

Für Arbeitnehmer aus BiH/SRB/MK/ME/AL/Kosovo

  1. Konkretes Arbeitgeberangebot ist Bedingung Nr. 1
  2. Spezialisierte Agentur hilft Arbeitgeber zu finden
  3. Apostille + Übersetzungen im Voraus bereit
  4. Realistischer Zeitplan: 3-5 Monate

Quellen:

  • Beschäftigungsverordnung (BeschV) § 26
  • Bundesagentur für Arbeit (BA) — Vorabzustimmung 2026
  • Bundesministerium des Innern (BMI)
  • Auswärtiges Amt — Visumstatistik 2024-2025
  • People Pons Erfahrung 2020-2025

Zahlen und Zeitpläne sind Richtwerte. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

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