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Für Alle9 Min. LesezeitAutor: People Pons Team

Vorabzustimmung Kosovo 2026 — Arbeitserlaubnis schneller bekommen

Mit der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt das Losverfahren für den Visumtermin und die Einstellung von Arbeitskräften aus dem Kosovo über die Westbalkanregelung geht schneller. Verfahren Schritt für Schritt, Kontingent 2026, Altersgrenze 45+, Visumtermin in Pristina.

Der größte Engpass bei der Einstellung von Arbeitskräften aus dem Kosovo war nie der Wille der Arbeitnehmer — sondern der Visumtermin. Der klassische Weg bedeutete oft monatelanges Warten in einem Verfahren ähnlich einer Lotterie. Seit dem 1. Juni 2024 gibt es einen schnelleren Weg: die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Leitfaden erklärt, was sie ist, wie sie 2026 funktioniert und wo die Fallstricke liegen — für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Kurz gesagt: Eine Arbeitskraft aus dem Kosovo fällt unter die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) — keine anerkannte Qualifikation nötig, nur ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber die Vorabzustimmung beantragt, bevor der Arbeitnehmer einen Visumtermin bucht, gibt es einen festen, schnellen Termin und das Losverfahren entfällt. Das Jahreskontingent beträgt 50.000 Plätze, wird aber nach Monaten und Nationalitäten aufgeteilt — für den Kosovo kann es daher vor Jahresende erschöpft sein.


Was die Vorabzustimmung ist — und warum sie alles ändert

Die Vorabzustimmung ist eine vorherige Zustimmung, die der deutsche Arbeitgeber (oder eine Agentur in seinem Namen) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt — bevor der Arbeitnehmer überhaupt einen Termin in der Botschaft bucht.

Der Unterschied in der Praxis:

  • Ohne Vorabzustimmung: Der Arbeitnehmer jagt zuerst einen Visumtermin (historisch über ein Verfahren ähnlich einer Lotterie), erst dann wird der Arbeitsplatz geprüft. Doppeltes Warten.
  • Mit Vorabzustimmung: Die BA bestätigt den Arbeitsplatz im Voraus. Der Arbeitnehmer erhält dann einen festen Termin für das Visum ohne Losverfahren. Der Termin in der Botschaft ist kürzer, weil der arbeitsrechtliche Teil bereits erledigt ist.

Mit anderen Worten — die Vorabzustimmung macht aus einem unvorhersehbaren Prozess einen planbaren Prozess. Für einen Arbeitgeber, der eine Arbeitskraft bis zu einem bestimmten Datum braucht, ist das der Unterschied zwischen „vielleicht" und „wir wissen, wann".


Wer die Voraussetzungen erfüllt (Arbeitskraft aus dem Kosovo)

Die Westbalkanregelung gilt für Staatsangehörige von sechs Ländern: Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien und Montenegro. Für eine Arbeitskraft aus dem Kosovo sind die zentralen Voraussetzungen:

  1. Staatsangehörigkeit des Kosovo (oder eines der sechs Länder).
  2. Verbindliches Arbeitsplatzangebot oder Arbeitsvertrag eines Arbeitgebers in Deutschland. Das ist die Grundlage — ohne konkreten Arbeitsplatz kein Verfahren.
  3. Die Anerkennung der Qualifikation ist KEINE Voraussetzung. Die Westbalkanregelung ist gerade für die Arbeit ohne formale deutsche Qualifikation gedacht. Ausgenommen sind reglementierte Berufe (z. B. Ärztinnen und Ärzte), in denen die Qualifikation zuerst anerkannt werden muss.
  4. Kein Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den letzten 24 Monaten.

Altersregel 45+: Ist der Arbeitnehmer älter als 45 Jahre und wird zum ersten Mal die Zustimmung der BA eingeholt, ist ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze erforderlich — für 2026 sind das 55.770 € pro Jahr (≈ 4.647,50 € brutto monatlich) — oder der Nachweis einer angemessenen Altersversorgung. Für Arbeitnehmer unter 45 gilt diese Schwelle nicht; ausreichend ist ein orts-/tarifübliches Gehalt.


Das Verfahren Schritt für Schritt

1. Arbeitsplatzangebot und Vertrag. Der deutsche Arbeitgeber definiert die Stelle und macht ein verbindliches Angebot / einen Vertrag für die Arbeitskraft aus dem Kosovo. Das Gehalt muss orts-/tarifüblich sein (für 45+ siehe Schwelle oben).

2. Antrag auf Vorabzustimmung bei der BA. Der Arbeitgeber (oder ein bevollmächtigter Vermittler) stellt den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor ein Visumtermin gebucht wird. Die BA prüft Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen.

3. Erteilung der Vorabzustimmung. Stimmt die BA zu, erteilt sie die Vorabzustimmung. Damit erhält der Arbeitnehmer einen festen Visumtermin — ohne Losverfahren.

4. Visumtermin in Pristina. Der Arbeitnehmer beantragt ein nationales Visum (D) zur Erwerbstätigkeit. Im Kosovo erfolgen Terminvergabe und Dokumentenabgabe über den beauftragten Dienstleister VisaMetric in Pristina (nicht direkt in der Botschaft).

5. Einreise und Anmeldung. Nach Erteilung des Visums reist der Arbeitnehmer nach Deutschland, meldet den Wohnsitz an (Anmeldung) und regelt bei der zuständigen Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel.


Kontingent 2026 — warum das Timing entscheidend ist

Seit Juni 2024 beträgt das Jahreskontingent der Westbalkanregelung 50.000 Zustimmungen (vorher 25.000). Aber — und das ist entscheidend für die Planung:

  • Das Kontingent wird nach Monaten und Nationalitäten aufgeteilt.
  • Anträge werden nur bearbeitet, solange das Monatskontingent für die jeweilige Nationalität nicht erschöpft ist.
  • In der Praxis heißt das: Ist das Kontingent für den Kosovo erschöpft, kann es sein, dass Sie die Zustimmung für Ihren Arbeitnehmer erst später im Jahr (z. B. im Dezember) erhalten, obwohl Sie den Antrag früher gestellt haben.

Fazit: Wer früher startet, ist früher in der Reihe. Das Timing der Antragstellung wirkt sich direkt darauf aus, wann die Arbeitskraft tatsächlich kommen kann.


Typische Fehler, die Wochen kosten

  • Auf den Visumtermin warten, bevor die Vorabzustimmung vorliegt. Falsche Reihenfolge. Erst die Vorabzustimmung der BA, dann der Termin.
  • Unklares oder nicht orts-/tarifübliches Gehalt im Vertrag. Entspricht das Gehalt nicht der Stelle (oder erreicht es die 45+-Schwelle nicht), kann die BA ablehnen.
  • Die Altersregel 45+ übersehen. Bei älteren Arbeitskräften ohne Gehalts-/Altersvorsorgenachweis scheitert das Verfahren.
  • Unvollständige Unterlagen beim Visumtermin. Reisepass mit ausreichender Gültigkeit, Vertrag, Vorabzustimmung, Nachweise — alles muss für den Termin in Pristina vollständig sein.
  • Später Start wegen Kontingent. Antragstellung gegen Jahresende, wenn das nationale Kontingent bereits erschöpft ist.

Wo People Pons ins Spiel kommt

Wir sind eine Agentur für Arbeitsvermittlung mit den kroatischen MR-Lizenzen 205/20 und 359/20. Für Arbeitskräfte aus der Region — einschließlich des Kosovo — übernehmen wir das, was den Arbeitgeber am meisten Zeit kostet:

  • Wir finden und prüfen Kandidaten nach Ihrer Spezifikation (erster qualifizierter Kandidat in 15 Werktagen, Frist vertraglich definiert);
  • Wir prüfen Dokumente zur Einsicht (Ablaufdaten, Qualifikationen) — Hinweis: Die Agentur stellt keine Dokumente aus und haftet nicht für deren Inhalt, sondern liest nur, was darin steht;
  • Wir koordinieren den Prozess vom Arbeitsplatzangebot bis zur Ankunft, mit 60 Tagen Ersatzgarantie.

Den Antrag auf Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit stellt der deutsche Arbeitgeber (oder sein bevollmächtigter Vertreter) — wir bereiten Kandidat und Unterlagen so vor, dass dieser Schritt reibungslos und ohne Verzögerung läuft.


Quellenhinweis: Die Angaben beruhen auf offiziellen Quellen (Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt / Deutsche Botschaft Pristina), Stand Juni 2026. Konkrete Wartezeiten für den Visumtermin in Pristina konnten wir nicht zuverlässig bestätigen und sie variieren — prüfen Sie den aktuellen Stand bei VisaMetric / der Botschaft vor der Planung. Vorschriften und Kontingente ändern sich; dies ist keine Rechtsberatung.

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