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Für Arbeitgeber9 Min. LesezeitAutor: People Pons Team

Fachkräfte aus dem Ausland 2026 — so funktioniert die Vermittlung

Wie die Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland für deutsche Arbeitgeber abläuft — von der Profil-Spezifikation bis zur Ankunft. Anerkennung von Qualifikationen im Überblick, Rolle der Agentur, Schritte und Zeitrahmen.

Fachkräfte aus dem Ausland sind qualifizierte Arbeitnehmer, die ein deutscher Arbeitgeber aus Ländern außerhalb Deutschlands gewinnt, um Stellen zu besetzen, die der heimische Markt nicht abdeckt. Die Vermittlung ist ein Modell, bei dem eine Agentur solche Kandidaten findet und prüft, den Arbeitnehmer jedoch der Arbeitgeber direkt anstellt — die Agentur ist nicht der Arbeitgeber.

Dieser Leitfaden beschreibt Schritt für Schritt, wie die Vermittlung für ein deutsches Unternehmen abläuft: von der Profil-Spezifikation bis zur Ankunft der Fachkraft, mit einem Überblick über die Anerkennung von Qualifikationen. People Pons ist eine lizenzierte kroatische Vermittlungsagentur (Genehmigungen MR RH 205/20 und 359/20) und verbindet Arbeitskräfte aus dem Westbalkan mit Arbeitgebern in der EU.

TL;DR:

  • Vermittlung = die Agentur findet und prüft den Kandidaten, der Arbeitgeber stellt ihn direkt an (die Agentur ist nicht der Arbeitgeber, keine Überlassung).
  • Der Prozess umfasst 6 Schritte: Spezifikation → Suche und Prüfung → Vorstellung → Entscheidung und Vertrag → Visum/Administration → Ankunft und Onboarding.
  • Die Anerkennung von Qualifikationen wird für reglementierte Berufe und für den Weg über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz benötigt; das Verfahren dauert in der Regel 3–4 Monate, das beschleunigte Verfahren kann kürzer sein.
  • Für viele Berufe aus dem Westbalkan verlangt die Westbalkanregelung keine Anerkennung der Qualifikation.
  • People Pons: die ersten qualifizierten Kandidaten stellen wir in der Regel innerhalb von 10–15 Arbeitstagen vor (Frist bis zum ersten Kontakt zwischen Arbeitgeber und Kandidat, nicht bis zum Arbeitsantritt; oft auch früher), Ersatzgarantie 60 Tage.

Hinweis: Dieser Text ist informativ und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie aktuelle Vorschriften bei den zuständigen Behörden.


Was bedeutet „Fachkraft aus dem Ausland"

Im deutschen Kontext bezeichnet „Fachkräfte" meist Arbeitnehmer mit einer formalen beruflichen Qualifikation (z. B. Handwerksberuf, Pflegekraft, Schweißer, CNC-Operator) oder mit höherer Ausbildung. In der Praxis meinen Arbeitgeber mit Gewinnung aus dem Ausland jedoch auch qualifizierte Arbeitskräfte ohne formal anerkanntes Diplom, aber mit nachgewiesener Erfahrung.

Deshalb ist es wichtig, zu Beginn zwei rechtliche Wege zu unterscheiden:

WegAnerkennung der Qualifikation nötig?Anmerkung
WestbalkanregelungNein (außer bei reglementierten Berufen)Kontingent, für Staatsangehörige von 6 Westbalkanländern
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)JaOhne Kontingent, für anerkannten Beruf

Der Vermittlungsprozess Schritt für Schritt

So sieht ein typischer Ablauf für einen deutschen Arbeitgeber aus, wenn er mit einer Vermittlungsagentur arbeitet.

Schritt 1 — Profil-Spezifikation

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber wird das genaue Profil definiert: Beruf, benötigte Fähigkeiten, Niveau der Deutschkenntnisse, Erfahrung, Schichtarbeit, Standort, Unterkunft, Gehaltsrahmen. Je präziser die Spezifikation, desto weniger unpassende Kandidaten später.

Schritt 2 — Suche und Prüfung der Kandidaten

Die Agentur durchsucht ihren eigenen Pool und den Markt im Westbalkan, führt erste Interviews und prüft Erfahrung, Motivation und Dokumentation. Ziel ist, dass der Arbeitgeber keine Zeit mit ungeeigneten Bewerbungen verliert.

Schritt 3 — Vorstellung der Kandidaten

Der Arbeitgeber erhält eine engere Auswahl geprüfter Kandidaten (Lebensläufe, Einschätzung der Sprachkenntnisse, Schlüsselkompetenzen). Der Arbeitgeber führt seine eigenen Interviews — persönlich oder online.

Schritt 4 — Entscheidung und Arbeitsvertrag

Wenn der Arbeitgeber einen Kandidaten auswählt, wird der Arbeitsvertrag direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht geschlossen. Die Agentur ist hier keine Vertragspartei des Arbeitsverhältnisses.

Schritt 5 — Visum- und Verwaltungsverfahren

Das entsprechende Verfahren wird eingeleitet (Westbalkanregelung oder FEG). Bei reglementierten Berufen und beim FEG-Weg findet hier die Anerkennung der Qualifikation statt. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren läuft über die örtliche Ausländerbehörde und kann die Fristen verkürzen.

Schritt 6 — Ankunft und Onboarding

Die Fachkraft kommt nach Deutschland und beginnt zu arbeiten. Erfolgreiche Arbeitgeber investieren in Onboarding, Sprachkurse sowie Unterstützung bei Unterkunft und Anmeldungen — das senkt direkt eine frühe Fluktuation.

Anerkennung von Qualifikationen — im Überblick

Die Anerkennung ist ein Verfahren, in dem die zuständige Stelle prüft, ob eine ausländische Qualifikation dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Wichtige Fakten:

  • Jede ausländische Fachkraft hat Anspruch auf ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation.
  • Der gesetzliche Rahmen sieht eine Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Monaten ab vollständiger Dokumentation vor (bei reglementierten Berufen bis zu 4 Monaten); in der Praxis variieren die Fristen, und das Ergebnis kann eine volle, teilweise oder keine Anerkennung sein.
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) verkürzt die Entscheidung auf etwa zwei Monate ab vollständiger Dokumentation; die Gebühr beträgt 411 € (Stand 2025).
  • Für reglementierte Berufe (z. B. im Gesundheitswesen) ist die Anerkennung Voraussetzung für die Arbeit.
  • Das offizielle Portal der Bundesregierung Make it in Germany ist kostenlos und berechnet keine Gebühren für Informationen.

Annahme: Für nicht reglementierte Berufe, die über die Westbalkanregelung besetzt werden, ist eine Anerkennung der Qualifikation häufig nicht erforderlich, was den Prozess verkürzt. Für reglementierte Berufe und den FEG-Weg ist die Anerkennung notwendig. Die genaue Anforderung hängt vom konkreten Beruf und vom Bundesland ab.

Die Rolle der Vermittlungsagentur

Die Vermittlungsagentur verkürzt die langsamsten Teile des Prozesses — die Suche und Prüfung der Kandidaten — und koordiniert die Dokumentation. Was eine Vermittlungsagentur nicht tut: Sie wird nicht zum Arbeitgeber, rechnet keine Löhne ab und überlässt keine Arbeitskräfte (das wäre Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung, ein anderes Modell). Der Arbeitgeber behält die volle Kontrolle über das Arbeitsverhältnis.

Eine unbesetzte Stelle kostet mehr, als Sie denken

Eine unbesetzte Stelle ist kein neutrales „Warten" — sie kostet jeden Tag: entgangene Produktion und Umsatz, Überstunden und Druck auf das verbleibende Team, verpasste Aufträge und Kunden, die zur Konkurrenz abwandern. Und langfristig ist es schlimmer: Ein überlastetes Team brennt aus und beginnt zu gehen, sodass aus einer unbesetzten Stelle zwei oder drei werden — das Loch wird immer tiefer und das Wachstum stoppt. Die genauen Kosten für Ihre Position berechnen Sie unter was kostet eine unbesetzte Stelle.

Deshalb arbeitet eine gute Agentur nicht nach dem Prinzip „Liste schicken und verschwinden". People Pons bleibt an Ihrer Seite, bis die Stelle besetzt ist — konstanter Support, Koordination und Rückmeldungen über den gesamten Prozess. Und die Ersatzgarantie (60 Tage) bedeutet: Wenn ein Kandidat nicht passt oder nicht antritt, suchen wir ohne zusätzliche Kosten Ersatz. Das Risiko verlagert sich von Ihnen zu uns — Sie zahlen für das Ergebnis, nicht für den bloßen Versuch.

Wie People Pons hilft

People Pons ist eine lizenzierte kroatische Agentur für Vermittlung (Genehmigungen MR RH 205/20 und 359/20), seit 4 Jahren am Markt aktiv. Für deutsche Arbeitgeber, die Fachkräfte aus dem Westbalkan suchen:

  • Den Arbeitnehmer stellt der Arbeitgeber direkt an — People Pons betreibt keine Überlassung. People Pons zahlt keine Löhne; das Arbeitsverhältnis besteht direkt beim Arbeitgeber.
  • Wir schicken keine Liste von Bewerbern und keinen Stapel Lebensläufe. Wir kombinieren direkte Kandidatensuche, eigene Datenbanken sowie die Prüfung von Bedingungen und Motivation vor der Vorstellung.
  • Wir funktionieren als Ihr externer HR-Partner — gemeinsam definieren wir Profil, Bedingungen und bisherige Probleme bei der Suche.
  • Die ersten qualifizierten Kandidaten stellen wir in der Regel innerhalb von 10–15 Arbeitstagen vor, oft auch früher — die Frist gilt bis zum ersten Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht bis zum Arbeitsantritt.
  • Ersatzgarantie 60 Tage, falls der Arbeitnehmer nicht Fuß fasst.
  • Koordination der Dokumentation und Unterstützung bis zur Ankunft.

Wichtig zu Fristen: 10–15 Arbeitstage sind die Zeit bis zur Vorstellung des ersten qualifizierten Kandidaten — dem ersten Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer — und nicht bis zum Arbeitsantritt. Nachdem Sie einen Kandidaten ausgewählt haben, folgt: für Arbeitnehmer außerhalb der EU Arbeitserlaubnis + Visum; für Arbeitnehmer innerhalb der EU die Organisation der Anreise. Zu berücksichtigen sind auch die Kündigungsfrist beim aktuellen Arbeitgeber (oft 15–30 Tage) sowie die Zeit für den Umzug. Der reale Arbeitsantritt dauert daher länger — kaum jemand kommt innerhalb weniger Tage.

Ein qualifizierter Kandidat bedeutet bei uns jemand, der die angebotenen Bedingungen akzeptiert hat und dem gesuchten Profil entspricht (Erfahrung, Kenntnisse, Qualifikationen) — die detaillierte Bestätigung von Erfahrung und Qualifikationen erfolgt in der Probezeit. Wir prüfen Profil, Bedingungen und Motivation vor der Vorstellung; die besten Ergebnisse entstehen partnerschaftlich, mit Ihrer rechtzeitigen Rückmeldung.

Häufige Fragen

Stellt die Agentur oder der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an?

Bei der Vermittlung stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer direkt an, nach deutschem Arbeitsrecht. Die Agentur findet und prüft den Kandidaten und berechnet eine einmalige Gebühr, ist aber nicht der Arbeitgeber und rechnet keine Löhne ab. People Pons betreibt ausschließlich Vermittlung.

Muss eine Fachkraft eine anerkannte Qualifikation haben?

Für reglementierte Berufe und für den Weg über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist die Anerkennung notwendig. Für viele nicht reglementierte Berufe, die über die Westbalkanregelung laufen, ist die Anerkennung der Qualifikation keine Voraussetzung. Die endgültige Beurteilung trifft die zuständige Stelle.

Wie lange dauert die Anerkennung der Qualifikation?

Das Standardverfahren dauert in der Regel 3–4 Monate. Das beschleunigte Verfahren über die örtliche Ausländerbehörde kann innerhalb von etwa zwei Monaten ab Einreichung der vollständigen Dokumentation zu einem Ergebnis führen. Die Fristen hängen vom Beruf und vom Bundesland ab.

Wie schnell erhalte ich die ersten Kandidaten?

People Pons liefert die ersten geprüften, qualifizierten Kandidaten in der Regel innerhalb von 10–15 Arbeitstagen, oft auch früher. Die Gesamtzeit bis zur Ankunft hängt zusätzlich vom Visumverfahren und, wo erforderlich, von der Anerkennung der Qualifikation ab.

Verwandt: Personalbeschaffung aus dem Ausland — Leitfaden, Westbalkanregelung 2026 — Leitfaden für Arbeitgeber, Arbeitnehmer-Ersatzgarantie.

Quellen

Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen offiziellen Quellen und können sich ändern. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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