Wenn ein österreichischer Arbeitgeber eine Arbeitskraft aus dem Ausland braucht, klingen zwei Dienstleistungen ähnlich, unterscheiden sich rechtlich aber grundlegend: die Arbeitskräfteüberlassung (auch Personalleasing oder Zeitarbeit) und die Personalvermittlung. Der Unterschied ist keine Nuance — er bestimmt, wer der Arbeitgeber ist, wer Lohn und Sozialabgaben zahlt und wie viel die ganze Sache langfristig kostet. Dieser Artikel schlüsselt beide Modelle auf und erklärt, wann sich welches lohnt.
Definition in einem Satz: Bei der Überlassung ist die Arbeitskraft beim Überlasser (der Agentur) angestellt und wird an Sie verliehen; bei der Vermittlung ist die Arbeitskraft direkt bei Ihnen angestellt, und die Agentur hat sie lediglich gefunden und geprüft.
TL;DR:
- Arbeitskräfteüberlassung (Leasing): Arbeitskraft beim Überlasser angestellt, an Sie (den Beschäftiger) verliehen. Sie zahlen ein monatliches Entgelt, solange die Arbeitskraft bei Ihnen tätig ist. Geregelt im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), erfordert eine Gewerbeberechtigung.
- Personalvermittlung: Arbeitskraft direkt bei Ihnen angestellt, der Arbeitsvertrag wird mit Ihnen geschlossen. Sie zahlen ein einmaliges Honorar (meist bei erfolgreicher Einstellung). Sie sind ab Tag 1 der Arbeitgeber.
- Kosten: Überlassung = laufende monatliche Kosten, auf lange Sicht oft teurer. Vermittlung = einmalige Kosten (am Markt orientiert man sich an einem Rahmen von rund 20–30 % des Bruttojahresgehalts).
- Wann Überlassung: kurzfristige Spitzen, Saison, befristetes Projekt. Wann Vermittlung: dauerhafte Besetzung einer Stelle, Loyalität, langfristiges Team.
- People Pons macht Vermittlung — die Arbeitskraft wird direkt bei Ihnen angestellt, Sie sind ab dem ersten Tag der Arbeitgeber. Wir betreiben keine Arbeitskräfteüberlassung / kein Leasing.
Zwei Modelle — Vergleichstabelle
| Kriterium | Arbeitskräfteüberlassung (Leasing) | Personalvermittlung |
|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber | Überlasser (die Agentur) | Sie, direkt |
| Arbeitsvertrag | Arbeitskraft ↔ Überlasser | Arbeitskraft ↔ Sie |
| Wer zahlt Lohn und Abgaben | Überlasser | Sie |
| Zahlungsmodell | Monatliches Entgelt, solange die Arbeitskraft tätig ist | Einmaliges Honorar (meist bei Einstellung) |
| Dauer der Beziehung zur Agentur | Läuft, solange die Arbeitskraft bei Ihnen ist | Endet, sobald die Stelle besetzt ist |
| Integration ins Team | Schwächer (Arbeitskraft ist nicht Ihr Mitarbeiter) | Stärker (Arbeitskraft ist ab Tag 1 Ihre) |
| Rechtsrahmen (AT) | Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), Berechtigung nötig | Vermittlungsvertrag |
| Am besten für | Kurzfristige Spitzen, Saison, Projekte | Dauerhafte Besetzung, langfristiges Team |
Arbeitskräfteüberlassung (Leasing)
Bei der Überlassung (auch Zeitarbeit / Personalleasing) stellt die Agentur — der Überlasser — die Arbeitskraft an und überlässt sie Ihnen, dem Arbeitgeber, der die Arbeitsleistung nutzt (dem Beschäftiger). Sie führen die Arbeitskraft im Betrieb, sind aber nicht ihr Arbeitgeber: Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialabgaben und Administration liegen beim Überlasser. In Österreich ist das im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und erfordert eine entsprechende Gewerbeberechtigung.
Vorteile:
- Schnelle Überbrückung kurzfristiger Engpässe
- Die Administration (Lohnverrechnung, Abgaben) trägt der Überlasser
- Flexibilität bei saisonalen Schwankungen und Spitzen
Nachteile:
- Monatliches Entgelt an den Überlasser, solange die Arbeitskraft tätig ist — auf lange Sicht oft teurer als eine Direktanstellung
- Schwächere Identifikation der Arbeitskraft mit Ihrem Betrieb (sie ist nicht Ihr Mitarbeiter)
- Weniger Kontrolle über die langfristige Bindung der Arbeitskraft
Personalvermittlung
Bei der Vermittlung findet und prüft die Agentur eine Kandidatin oder einen Kandidaten, und die Arbeitskraft schließt den Arbeitsvertrag direkt mit Ihnen. Sie sind ab dem ersten Tag der Arbeitgeber. Die Leistung der Agentur endet, sobald die Stelle besetzt ist (meist nach Ablauf der Probezeit). Im österreichischen Kontext fällt das nicht unter das AÜG, weil die Arbeitskraft nicht überlassen, sondern bei Ihnen angestellt wird.
Vorteile:
- Die Arbeitskraft ist ab Tag 1 Ihr Mitarbeiter — stärkere Loyalität und Integration ins Team
- Einmalige Kosten statt eines laufenden monatlichen Entgelts
- Der langwierige Prozess von Sourcing und Vorauswahl entfällt — Sie erhalten geprüfte Kandidaten
- Besser für die dauerhafte Besetzung einer Stelle
Nachteile:
- Weniger flexibel für rein kurzfristige, saisonale Bedarfe
- Sie übernehmen die Administration der Anstellung (Lohn, Abgaben) — aber auch die volle Kontrolle
Kosten — wo der Unterschied wirklich liegt
- Überlassung: keine klassische Provision, aber Sie zahlen ein monatliches Entgelt, das Lohn der Arbeitskraft + Marge des Überlassers abdeckt, und zwar die gesamte Zeit, in der die Arbeitskraft bei Ihnen tätig ist. Bleibt die Arbeitskraft über Jahre, übersteigt die Summe der Entgelte die Kosten einer Direktanstellung.
- Vermittlung: ein einmaliges Honorar; am Markt orientiert man sich an einem Rahmen von rund 20–30 % des Bruttojahresgehalts der Arbeitskraft, zahlbar bei erfolgreicher Einstellung. Danach fallen keine weiteren Honorare an — die Arbeitskraft ist Ihre. Details dazu unter Personalvermittlung Kosten 2026.
Einfache Faustregel: kurzes Engagement → Überlassung kann günstiger sein; langfristige Arbeitskraft → Vermittlung zahlt sich fast immer stärker aus.
Wann welches Modell wählen
Nehmen Sie Arbeitskräfteüberlassung / Leasing, wenn:
- Sie eine saisonale Spitze oder ein Projekt mit klarer Frist haben
- der Bedarf vorübergehend ist und Sie keine langfristige Bindung wollen
- die Administration von Lohn und Abgaben jemand anderer tragen soll
Nehmen Sie Personalvermittlung, wenn:
- Sie eine dauerhafte Stelle besetzen
- die Arbeitskraft Ihr Mitarbeiter und ab dem ersten Tag Teil des Teams sein soll
- Sie einmalige Kosten statt eines laufenden monatlichen Entgelts wollen
- Ihnen Loyalität und langfristige Bindung wichtig sind
Für die dauerhafte Besetzung aus dem Ausland lohnt sich ein Blick auf Personalvermittlung Österreich 2026 und Fachkräfte aus dem Ausland 2026.
Eine unbesetzte Stelle kostet mehr, als Sie denken
Eine unbesetzte Stelle ist kein neutrales „Warten" — sie kostet jeden Tag: entgangene Produktion und Umsatz, Überstunden und Druck auf das verbleibende Team, verpasste Aufträge und Kunden, die zur Konkurrenz abwandern. Langfristig ist es schlimmer: das überlastete Team brennt aus und beginnt zu gehen, sodass aus einer offenen Stelle zwei oder drei werden — das Loch wird tiefer und das Wachstum stoppt. Die genauen Kosten für Ihre Position berechnen Sie unter Was kostet eine unbesetzte Stelle. Und was eine gescheiterte Besetzung kostet, lesen Sie unter Kosten einer Fehlbesetzung 2026.
Deshalb macht eine seriöse Agentur nicht „Liste schicken und verschwinden". People Pons bleibt an Ihrer Seite, bis die Stelle besetzt ist — konstanter Support und Koordination durch den gesamten Prozess, bei Ihrer zeitnahen Rückmeldung. Und die 60-Tage-Ersatzgarantie bedeutet: Passt eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht oder erscheint nicht, suchen wir ohne Zusatzkosten Ersatz. Das Risiko verlagert sich von Ihnen zu uns — Sie zahlen für das Ergebnis, nicht für den bloßen Versuch. Wie diese Garantie im Detail funktioniert, steht unter Arbeitnehmer-Ersatzgarantie 2026.
Wie People Pons hilft
People Pons ist ein spezialisierter externer HR-Partner für Personalvermittlung, seit 4 Jahren am Markt aktiv. Wir betreiben ausschließlich Vermittlung — keine Arbeitskräfteüberlassung, kein Leasing. Das heißt: Die Arbeitskraft, die wir Ihnen bringen, wird direkt bei Ihnen angestellt, Sie sind ab dem ersten Tag der Arbeitgeber, und es gibt kein laufendes monatliches Entgelt an die Agentur. People Pons zahlt keine Löhne — die Anstellung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.
Wir finden und prüfen Arbeitskräfte aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien und Montenegro für österreichische Arbeitgeber. Wir schicken keine Liste und keine Lebensläufe: Als externer HR-Partner definieren wir gemeinsam Profil und Bedingungen, suchen direkt und aus eigenen Datenbanken und prüfen Voraussetzungen und Motivation der Kandidaten vor der Vorstellung. Die Vorstellung der ersten qualifizierten Kandidatin oder des ersten qualifizierten Kandidaten erfolgt in 10–15 Arbeitstagen (oft früher, die Frist ist vertraglich definiert) — das ist die Frist bis zur Vorstellung und zum ersten Kontakt, nicht bis zum Arbeitsantritt; die Ersatzgarantie beträgt 60 Tage.
Wichtig zu Fristen: 10–15 Arbeitstage ist die Zeit bis zur Vorstellung der ersten qualifizierten Kandidatin oder des ersten qualifizierten Kandidaten — dem ersten Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitskraft — und nicht bis zum Arbeitsantritt. Nachdem Sie sich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten entschieden haben, folgt: für Arbeitskräfte außerhalb der EU die Rot-Weiß-Rot-Karte / das Visum; für Arbeitskräfte innerhalb der EU die Organisation der Anreise. Einzurechnen sind außerdem die Kündigungsfrist beim aktuellen Arbeitgeber (oft 15–30 Tage) sowie die Zeit für den Umzug. Der tatsächliche Arbeitsantritt dauert deshalb länger — selten kommt jemand in wenigen Tagen.
Mehr zum Ablauf der Rekrutierung aus dem Ausland finden Sie unter Personalbeschaffung aus dem Ausland 2026 und Mitarbeiter finden 2026.
Hinweis: Dieser Text ist informativ und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie aktuelle Vorschriften bei den zuständigen Behörden (z. B. AMS).
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen Überlassung und Vermittlung?
Wer der Arbeitgeber ist. Bei der Arbeitskräfteüberlassung ist die Arbeitskraft beim Überlasser angestellt, der sie an Sie verleiht. Bei der Personalvermittlung ist die Arbeitskraft direkt bei Ihnen angestellt — Sie sind ab dem ersten Tag der Arbeitgeber.
Was ist günstiger?
Das hängt von der Dauer ab. Die Überlassung ist ein monatliches Entgelt, solange die Arbeitskraft tätig ist, und auf lange Sicht oft teurer. Die Vermittlung ist ein einmaliges Honorar (am Markt als Rahmen rund 20–30 % des Bruttojahresgehalts), danach fallen keine weiteren Honorare an.
Braucht die Arbeitskräfteüberlassung in Österreich eine besondere Berechtigung?
Ja. Die Überlassung ist im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und erfordert eine entsprechende Gewerbeberechtigung; der Überlasser ist rechtlich der Arbeitgeber der Arbeitskraft und trägt Lohnverrechnung und Abgaben.
Welches Modell wählt People Pons?
People Pons macht ausschließlich Vermittlung. Die Arbeitskraft wird direkt bei Ihnen angestellt, Sie sind ab dem ersten Tag der Arbeitgeber. Wir betreiben keine Arbeitskräfteüberlassung / kein Leasing.
Verwandt: Personalvermittlung Österreich 2026, Fachkräfte aus dem Ausland 2026, Personalvermittlung nach Branchen 2026, Arbeitnehmer-Ersatzgarantie 2026.
Quellen
- WKO (Wirtschaftskammer Österreich) — Arbeitskräfteüberlassung, Kollektivvertrag, Definition Überlasser/Beschäftiger
- RIS (ris.bka.gv.at) — Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (konsolidierter Text)
- usp.gv.at — Arbeitskräfteüberlassung aus EU/EWR und Drittstaaten nach Österreich
- migration.gv.at — Rahmen für die Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten
Dieser Artikel ist ein allgemeiner Leitfaden und ersetzt weder Rechtsberatung noch die offiziellen Auskünfte österreichischer Institutionen. Rechts- und Kostenrahmen ändern sich — prüfen Sie vor einer Entscheidung aktuelle offizielle Quellen (WKO, RIS, usp.gv.at, AMS) oder ziehen Sie eine befugte Beraterin oder einen befugten Berater hinzu.
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